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   BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83   

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https://dejure.org/1983,5394
BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 (https://dejure.org/1983,5394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei der ersten Straftat - Bedeutung bereits vor einer Straftat entwickelter Persönlichkeitsmängel im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zu der vom Landgericht verneinten Frage, ob bei den Angeklagten besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit vorgelegen hätten (§ 21 Abs. 2 JGG), wird auf BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] hingewiesen.
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    In einem solchen Fall darf regelmäßig auf die Feststellung schon vor der Tat entwickelter Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluß gehabt haben und befürchten lassen, daß weitere Taten begangen werden, nicht verzichtet werden (BGHSt 16, 261 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zudem wird aus den Strafzumessungserwägungen nicht deutlich, ob die von der Jugendkammer angenommenen schädlichen Neigungen nach Auffassung der Jugendkammer nur zum Zeitpunkt der Tat oder noch, wie nach § 17 JGG erforderlich, im Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden waren (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 14.05.1980 - 2 StR 233/80

    Begriff der schädlichen Neigungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1983 - 3 StR 142/83
    Zudem wird aus den Strafzumessungserwägungen nicht deutlich, ob die von der Jugendkammer angenommenen schädlichen Neigungen nach Auffassung der Jugendkammer nur zum Zeitpunkt der Tat oder noch, wie nach § 17 JGG erforderlich, im Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden waren (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 03.10.1985 - 1 StR 453/85

    Annahme schädlicher Neigungen - Ersttäter - Jugendstrafe

    Derartige Persönlichkeitsmängel müssen nicht nur entscheidend zur Begehung der Tat beigetragen haben und im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhanden sein; sie müssen schon vor der Tat im Charakter des jugendlichen oder heranwachsenden Täters, wenn auch verborgen, angelegt gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 16, 261, 262; BGH, Beschl. v. 13.11.1980 - 1 StR 288/80; Urt. v. 17.2.1982 - 2 StR 661/81 - bei Holtz MDR 1982, 448; Beschlüsse v. 31.3.1982 - 2 StR 28/82; 30.5.1983 - 3 StR 142/83; 7.2.1984 - 3 StR 395/83; 18.4.1984 - 3 StR 6/84; 29.3.1985 - 2 StR 140/85).

    Die Aufhebung ist gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten S. zu erstrecken, dessen Strafausspruch vom gleichen Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Beschl. v. 30.5.1983 - 3 StR 142/83).

  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 181/13

    Offenbar irrtümliche Verurteilung wegen mehrerer Taten

    Der Senat vermag jedoch nicht auszuschließen, dass durch die Annahme beider Alternativen des § 17 Abs. 2 JGG die Höhe der erkannten Jugendstrafe beeinflusst wurde, weshalb der Strafausspruch insgesamt aufzuheben war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83, juris Rn. 2).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Die Aufhebung muß sich auch auf den Mitangeklagten K. erstrecken (vgl. BGH GA 1986, 370; BGH, Beschl. v. 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 -).
  • BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88

    Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von

    Dann könnte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bei einer erstmaligen Verfehlung regelmäßig die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraussetzt, die schon vor der Tat angelegt waren (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83 - und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 395/83, abgedruckt in StV 1984, 253, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Annahme entgegenstehen, bei dem Angeklagten hätten zur Zeit der Tat wie zur Zeit der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83) schädliche Neigungen vorgelegen.
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 270/85

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei -

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei einer Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände zu einem geringeren Strafmaß gelangt wäre (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 26; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1980 - 2 StR 233/80 und vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83).
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